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Gut vertreten!

Verhinderungspflege

Urlaub, Termine, Krankheit - wir springen ein, wenn die vertraute Pflegeperson verhindert ist.

Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate dauert, kann die Verhinderungspflege des Impuls24 Ambulanten Intensivpflegedienstes in Anspruch genommen werden (§ 39 SGB XI).

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (Geburtstage, Arzt- Friseurbesuche, Kino usw.) "an der Pflege gehindert ist".

So erhalten und fördern wir beispielsweise die Lebensqualität von Demenzkranken durch die Begleitung bei Aktivitäten und Spaziergängen, unterstützende Hilfe und Training bei alltäglichen Verrichtungen, aktivierende Pflege oder eine individuelle stundenweise Betreuung.

Kostenträger: Pflegekasse